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Licht und Tachopflicht für
E-Bikes
Ab 1. April
2022 gilt eine
generelle Tagfahrlichtpflicht für alle
E-Bike-Fahrenden und ab 1.
Januar
2024 eine Tachopflicht für
schnelle E-Bikes (bis 45
km/h) mit Übergangsfrist bis 2027 für bereits
im Verkehr stehende
S-Pedelecs.
Weiterführende Informationen des ASTRA zur Licht- und
Tachopflicht für E-Bikes
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